LOGO
HOME_BILD

Home






Layouts
Layouts
Layouts

Partner für heute und morgen
Betriebliche Altersversorgungzur privaten Altersvorsorge

Mit der Rentenreform sind die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung noch interessanter geworden.
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Teile des Gehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln, und das zum Teil mit staatlicher Förderung.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich schnell und gezielt über die aktuellen Produkte zu informieren.
Egal ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, dieses Thema betrifft jeden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Was ist eine Pensionskasse?
Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung vergleichbar mit einem Lebensversicherungsunternehmen. Aus den Beiträgen wird sicherheitsorientiert ein Kapitalstock gebildet, aus dem spätere Leistungen finanziert werden.
 
 
  • Die Pensionskasse gewährt Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene. Vorrangig vorgesehen sind Rentenleistungen zur Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung.
 
 
  • Auf die zugesagten Leistungen der Pensionskasse haben die Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch.
 
  • Vergleichbar mit der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber bei der Pensionskasse einen Versicherungsvertrag zu Gunsten des Mitarbeiters ab.
 
 
 
Vorteile für den Arbeitnehmer
Steuerfreies Sparen
 
Sie können bis zu 2.520,- EUR (4% der Beitragsbemessungsgrenze Stand 01.01.2007) steuerfrei (lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei) einzahlen. Darüber hinaus können weitere 1.800,- EUR lohnsteuerfrei gespart werden.
 
 
Keine Sozialabgaben
 
Auf die Beiträge bis zu 2.520,- EUR (4% der Beitragsbemessungsgrenze Stand 01.01.2007) werden keine Sozialabgaben gezahlt.
 
 
Flexible Beitragszahlung
 
Unabhängig von den o.g. steuerlichen Beitragsgrenzen können Sie Ihren Beitrag und die Zahlungsweise frei wählen. Neben regelmäßigen Beiträgen können auch jederzeit Sonderzahlungen eingebracht werden. Das ist interessant, wenn z.B. geleistete Überstunden steuer- und sozialabgabenfreundlich abgerechnet werden sollen.
Sichere Anlage
 
Auf die Leistungen der Pensionskasse können Sie sich verlassen. Selbst im Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens sind die Pensionsleistungen gesichert. Die Anlagestrategie ist ähnlich sicherheitsorientiert wie bei einem Lebensversicherer. Die von uns vermittelten Pensionskassen sind die leistungsstärksten deutschen Anbieter.
 
 
Rendite
 
Die Einlagen in der Pensionskasse sind garantiert. Neben einem Garantiezins von 2,25 Prozent profitieren Sie von den Überschuss-Anteilen (Gewinnbeteiligung) der Pensionskasse.
 
 
Einfache Abwicklung
 
Wir erledigen für Sie die komplette Abwicklung. Wir bereiten für Sie und für Ihren Arbeitgeber die Antragsunterlagen unterschriftsreif vor. Wir beraten Sie telefonisch, per E-Mail oder gern auch vor Ort persönlich. Auch nach Vertragsabschluss bleiben wir in allen Fragen Ihr direkter Ansprechpartner.
 
 
 
Vorteile der Pensionskasse für den Arbeitgeber
 
 
Keine Lohnnebenkosten
 
Auf alle Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge entfallen für Sie als Arbeitgeber keine Lohnnebenkosten, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden. Sprechen Sie uns gerne an!
 
 
Beiträge sind Betriebsausgaben
 
Ihre Beiträge an die Pensionskasse sind wie Gehaltszahlungen Betriebsausgaben und mindern die ertragsabhängigen Steuern.
 
 
Flexible Beitragszahlung
 
Neben regelmäßigen Beiträgen können auch jederzeit Sonderzahlungen eingebracht werden. Das ist interessant, wenn z.B. geleistete Überstunden steuer- und sozialabgabenfreundlich abgerechnet werden sollen.
 
 
Sichere Anlage
 
Auf die Leistungen der Pensionskasse können Sie sich verlassen. Selbst im Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens sind die Pensionsleistungen für Ihre Angestellten gesichert. Die Anlagestrategie ist ähnlich sicherheitsorientiert wie bei einem Lebensversicherer. Die von uns vermittelten Pensionskassen sind die leistungsstärksten deutschen Anbieter.
 
 
Keine Bilanzierung
 
Eine Verbindlichkeit in der Bilanz ist nicht auszuweisen, wenn Sie sich für den Durchführungsweg "Pensionskasse" entscheiden. Ihre Bilanz wird durch das Versorgungsversprechen also nicht berührt. Natürlich ist auch für nicht bilanzierende Unternehmen die betriebliche Altersversorgung über die Pensionskasse möglich.
 
 
Versorgung auch für mitarbeitende Familienangehörige
 
Auch Ihre im Betrieb mitarbeitenden Familienangehörigen können Sie in die Versorgung mit einbeziehen.
 
 
Einfache Abwicklung
 
Wir erledigen für Sie und Ihre Angestellten die komplette Abwicklung. Wir bereiten für Sie und für Ihren Angestellten die Antragsunterlagen unterschriftsreif vor. Wir beraten Sie sowie jeden einzelnen Ihrer Angestellten telefonisch, per E-Mail oder gern auch vor Ort persönlich. Auch nach Vertragsabschluss bleiben wir in allen Fragen (z.B. Vertragsänderungen, ausgeschiedene oder neu hinzugekommene Mitarbeiter) Ihr direkter Ansprechpartner.
 
 
 
Pensionskasse – Das Produkt
 
 
Altersrente
 

Sie erhalten eine lebenslange garantierte Rente zuzüglich der erwirtschafteten Überschüsse. Alternative: Vollständige oder teilweise Auszahlung des Guthabens, sofern dies spätestens 1 Jahr vor Rentenbeginn beantragt wird.


Wechsel des Arbeitgebers


Sollten Sie während der Ansparzeit den Arbeitgeber wechseln, können Sie den Pensionskassenvertrag bei Ihrem neuen Arbeitgeber fortführen lassen. Folgende Formen sind hierbei möglich:


Fortbestand des Vertrages



Der neue Arbeitgeber zahlt die Beiträge an den bestehenden Pensionskassenvertrag weiter und übernimmt den bestehenden Vertrag als Versicherungsnehmer.

oder


Übertragung des Deckungskapitals (Portabilität)

Sofern der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit einem anderen Versicherer geschlossen hat, kann das Deckungskapital aus dem bestehenden Vertrag in den Rahmenvertrag des neuen Arbeitgebers kostengünstig eingebracht werden.
 
 
 
 
 
Witwen- und Witwerrenten
 
Tod der versicherten Person während der Ansparzeit
Der mitversicherte Ehepartner erhält eine lebenslange Rente aus dem bis dahin angesammelten Guthaben unter Berücksichtigung weiterer vereinbarter Hinterbliebenenrentenanwartschaften zuzüglich Überschüsse.
 
 
Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn
Lebenslange garantierte Rente für den mitversicherten Partner als fester Prozentsatz der Altersrente wie vereinbart, zuzüglich Überschüsse.
 
 
Waisenrenten
 
Tod der versicherten Person während der Ansparzeit
Die mitversicherten Kinder erhalten eine garantierte Rente aus dem bis dahin angesammelten Guthaben unter Berücksichtigung weiterer vereinbarter Hinterbliebenenrentenanwartschaften zuzüglich Überschüsse.
 
Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn
Die mitversicherten Kinder erhalten eine garantierte Rente als fester Prozentsatz der Altersrente wie vereinbart, zuzüglich Überschüsse.